Erbrecht

Die Regelung der persönlichen Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge ist oft ein einmaliger, emotional bewegender Prozess, in dem Entscheidungen von erheblicher rechtlicher und zwischenmenschlicher Tragweite getroffen werden.

Die Beratung und Begleitung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer langjährigen Berufserfahrung.

Wir beraten, gestalten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Erb- und Schenkungsrechtes sowie der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Umfeld.

Die Beratung, Gestaltung und Umsetzung einer Vermögens- und Unternehmensnachfolge ist untrennbar mit dem Steuerrecht verbunden. Erb- und schenkungssteuerliche Vorschriften sind zu beachten, aber auch ertragsteuerliche Regelungen sind in den Auswirkungen von bestimmten Gestaltungen zu berücksichtigen.

In Schlagworten lassen sich folgende Beratungs- und Gestaltungsschwerpunkte festhalten:

1. Erb- und Schenkungsverträge,

2. steueroptimierter Wechsel des ehelichen Güterstandes

3. Testamente,

4. Vermächtnisse und

5. sonstige Nachfolgeregelungen,

6. Stiftungen im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich,

7. Erbausschlagung,

8. Beratung und Vertretung bei der Erteilung von Erbscheinen,

9. Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung eines Pflichtteils,

10. die Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen.

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